Für den Schutz unseres Grundwassers vor Verunreinigungen regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Voraussetzungen unter denen in Tanks und Behältern wassergefährdende Produkte gelagert werden dürfen. Eine Voraussetzung ist, dass Sicherheitseinrichtungen dafür Sorge tragen, dass eine Leckage schnell und sicher erkannt wird. Die hierfür eingesetzten Leckanzeigesysteme müssen eine baurechtliche Zulassung haben. Sie müssen Alarm geben bevor eine Umweltverschmutzung auftreten kann.
Die Begriffe: Leckanzeiger, Leckagesonden, Leckwarngeräte, Leckanzeigesysteme beziehen sich alle auf Einrichtungen zur Feststellung von Leckagen bei ein- oder doppelwandigen Tanks und Behältern und bei Auffangräumen.