WHG Prüfung von Leckageüberwachungseinrichtungen

Für den Schutz unseres Grundwassers vor Verunreinigungen regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Voraussetzungen unter denen in Tanks und Behältern wassergefährdende Produkte gelagert werden dürfen. Eine Voraussetzung ist, dass Sicherheitseinrichtungen dafür Sorge tragen, dass eine Leckage schnell und sicher erkannt wird. Die hierfür eingesetzten Leckanzeigesysteme müssen eine baurechtliche Zulassung haben. Sie müssen Alarm geben bevor eine Umweltverschmutzung auftreten kann.

Die Begriffe: Leckanzeiger, Leckagesonden, Leckwarngeräte, Leckanzeigesysteme beziehen sich alle auf Einrichtungen zur Feststellung von Leckagen bei ein- oder doppelwandigen Tanks und Behältern und bei Auffangräumen.

Leckageüberwachung nach WHG

Wir planen, liefern und prüfen Über- und Unterdruck Leckanzeiger und Leckanzeigegeräte für doppelwandige Behälter und Rohrleitungen. Ebenso Prüfen wir Flüssigkeitsleckanzeiger und Leckagesonden für die Überwachung von Auffangräumen, Domschächten und Pumpensümpfen.

Unsere WHG Prüfung beinhaltet immer neben einem ausführlichen Prüfprotokoll, eine Messstellenübersicht mit Messwertprotokollierung

Für eine dauerhaft saubere und unbelastete Umwelt prüfen wir Ihre Leckageüberwachungseinrichtungen nach den gesetzlichen Vorgaben.

MRT Krüger GmbH

Über 35 Jahren Erfahrung in elektronische Mess- und Regeltechnik.

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