Für den Schutz unseres Grundwassers vor Verunreinigungen regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Voraussetzungen unter denen in Tanks und Behältern wassergefährdende Produkte gelagert werden dürfen. Eine Voraussetzung ist, dass Sicherheitseinrichtungen dafür Sorge tragen, dass eine Überfüllung von Tanks die zur Lagerung, zur Abfüllung und zum Umschlagen dienen ausgeschlossen ist. Hierfür wird durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Einsatz von Überfüllsicherungen vorgeschrieben.
Die hierfür eingesetzte Überfüllsicherung muss eine baurechtliche Zulassung haben, sicherheitsgerichtet ausgeführt werden und rechtzeitig Alarm geben und oder der Produktzulauf abschalten, damit eine Verschmutzung der Umwelt nicht auftreten kann. Überfüllsicherungen müssen jährlich wiederkehrend durch einen WHG-Fachbetrieb nach den aktuell geltenden Vorschriften des WHG, der AwSV, den technischen Richtlinien, den ZG-ÜS und der BetrSichV geprüft werden.