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Im Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Abschnitt 3 unter §§ 62 und 63 werden Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist festgelegt, welche Anlagen unter dieses Gesetz fallen. Dieses sind u.a. Tanks und Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährlichen Stoffen. Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören z.B. alle brennbaren, ätzenden und giftigen Flüssigkeiten.
In einer durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste werden eingestuft Stoffe, Stoffgruppen und Gemische sowie die aufschwimmenden flüssigen Stoffe aufgeführt, die gemäß der AwSV als allgemein wassergefährdend gelten. In der Liste sind die Einstufungen der Stoffe in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 zugeordnet. Die Liste des Umweltbundesamtes ist nur auf der Internetseite (https://webrigoletto.uba.de/Rigoletto/) einzusehen. Über die dortige Produktsuchfunktion kann die Wassergefährdungsklasse ermittelt werden. Liegen wassergefährdende Stoffe in einer entsprechenden Menge vor, so ist für den Behälter oder Tank gemäß der Anlagenverordnung (AwSV) eine Überfüllsicherung vorzusehen.
Der Gesetzgeber schreibt in der Anlagenverordnung vor, dass nur zugelassene Fachbetriebe Installations-, Wartungs- und Prüfarbeiten an solchen Anlagen oder Anlagenteilen für wassergefährdende Stoffe ausführen dürfen. Überfüllsicherungen für wassergefährdende Stoffe sind sicherheitsrelevante Anlagenteile und unterliegen der Fachbetriebspflicht.
Fachbetrieb ist, wer einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation (z.B. dem TÜV) abgeschlossen hat. Der Überwachungsvertrag setzt neben einer qualifizierten fachtechnischen Ausbildung eine Sachkundeprüfung für namentlich benannte Mitarbeiter des Fachbetriebes voraus.
Überfüllsicherungen für Behälter und Tank unterliegen einer Eignungs- bzw. einer Zulassungsfeststellung. Zugelassene Überfüllsicherungen erhalten vom Institut für Bautechnik (IfBt) ein baurechtliches Zulassungszeichen. Zulassungsgrundsätze, Einstellhinweise, Berechnung von Ansprechhöhen sowie die Einbau- und Betriebsrichtlinie sind verschiedenen technischen Regeln entnommen und textlicher Bestandteil der Zulassung. Die baurechtliche Zulassungsnummer muss sichtbar außen an der Überfüllsicherung Dokumentiert sein. Eine Kopie das Nachweises der baurechtlichen Zulassung ist jeder Lieferung einer Überfüllsicherung beigefügt und beschreibt den Einbau und den Betrieb, die Wartungen, deren Prüfungen und die Fachbetriebspflicht.
Wichtig für den Betrieb der Überfüllsicherungen sind durchgehende Ruhestromsicherheit, die optische und akustische Alarmierung oder Abschaltung des Produktzulaufes. Weiterhin die korrekte Berechnung und Dokumentation der Ansprechhöhe sowie die dementsprechende Einstellung der Überfüllsicherung.
WHG | Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland |
Wasserhaushaltsgesetz 2009 >>> | |
Siehe: Hinweisschreiben zum WHG >>> | |
AwSV | Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen >>> |
Siehe hierzu auch: Hinweisschreiben zum AwSV >>> | |
BMU | Einstufung der Wassergefährdung von flüssigen Stoffen >>> |
TRGS509 | Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter >>> |
TRBS3151 | Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllagern zur Befüllung von Landfahrzeugen >>> |
ZGÜS | Zulassungsgrundsätze für Überfüllsicherungen >>> |
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